zur Behandlung

Kinder und Jugendliche sollten 2 x jährlich zur Vorsorge den Zahnarzt aufsuchen.
Dabei werden die Zähne gründlich untersucht, auf zahngesunde Ernährung hingewiesen und richtige Zahnputztechniken erläutert und demonstriert. Auch individualprophylaktische Maßnahmen werden eingeführt.

Was ist der Unterschied zwischen Zahnsteinentfernung und einer professionellen Zahnreinigung?

Die Zahnsteinentfernung als Maßnahme umfasst die Entfernung von harten Belägen auf der Innnenseite der Unterkieferschneidezähne und der oberen Molaren. Dies wird in der Regel mit Handinstrumenten und Ultraschall durchgeführt. Es erfolgt keine Politur der Zähne. Der gesetzlich Versicherte kann diese Maßnahme einmal pro Jahr in Anspruch nehmen.

Eine professionelle Zahnreinigung umfasst eine komplette Reinigung sämtlicher Zähne mit anschliessender mehrstufiger Politur zur Glättung der Zahnoberflächen. Dabei werden neben harten und weichen Belägen auch Verfärbungen gründlich entfernt. Dem Patienten werden zur häuslichen Mundhygiene individuelle Tips gegeben und Hilfsmittel demonstriert.

Diese Leistung wird nicht grundsätzlich von gesetzlichen Versicherungen getragen, aber immer mehr Versicherungen bieten diese an.

Generell ist es sinnvoll sein Kind frühzeitig an den Zahnarzt zu gewöhnen und ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Daher können Sie gerne zur eigenen Vorsorgeuntersuchung schon früh ihr Kind mitbringen.

Ab ca. 2 1/2 Jahren sollte dann die erste Untersuchung erfolgen. Wenn Ihnen davor etwas auffällig vorkommt oder sich ein Unfall ereignet natürlich schon früher.

zur Praxisorganisation

Grundsätzlich empfiehlt es sich zu jeder Behandlung die Versicherungskarte mit sich zu führen, denn ohne diese kann der Behandlungstermin nicht eingehalten werden.

Eingelesen werden muß diese einmal im Quartal. Da Behandlungen oft ein Quartal überschneiden, kann es sein, das die Versicherungskarte erneut eingelesen werden muss.

Unter der zentralen Notrufnummer 0711 7877-755 können Sie in Notfällen am Wochenende den für Kirchheim zuständigen Zahnarzt abfragen. Der Kreis Esslingen wird unterteilt, daher bitte die ganze Ansage abhören.

Unter der Woche und nach 18.00 Uhr am Wochenende ist das Katharinenhospital in Stuttgart für den zahnärztlichen Notdienst eingeteilt.

zu Abrechnung und Kosten

Das Bonusheft wurde bereits 1989 mit dem Gesundheitsreform- Gesetz  für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen eingeführt.
Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (auch jedes Kind) hat Anspruch darauf, es lückenlos zu führen liegt in der Hand des jeweiligen Patienten.
Es dient dazu, regelmäßig die Kontrolle beim Zahnarzt durchführen zu lassen. Das heißt: mindestens 1x jährlich, besser 2x!

Somit können Erkrankungen frühzeitig erkannt werden und oft aufwändige Behandlungen vermieden werden. Das belohnt die gesetzliche Krankenversicherung im Falle einer notwendigen prothetischen Behandlung mit einer Erhöhung des Festzuschusses um 20% bei einem mindestens über 5 Jahre lückenlos geführtem Bonusheft und sogar 30% bei einem über 10 Jahre lückenlos geführtem Bonusheft!
Es lohnt sich daher ein Bonusheft zu führen, denn es spart bares Geld!

Sprechen Sie uns an, wenn Sie noch keines besitzen, sie erhalten eines in unserer Praxis.
Falls Sie einmal ihr Bonusheft zum Kontrolltermin vergessen haben sollten, ist es kein Problem, den Untersuchungstermin nachzutragen.

Der Kostenvoranschlag informiert Sie über eine geplante Behandlung und die dadurch für Sie entstehenden Kosten.

Er ist für die persönlichen Unterlagen bestimmt.
Privat Versicherte können dieses Dokument zur Abklärung der Kostenübernahme ihrer privaten Versicherung einreichen.

Ein Heil- und Kostenplan (HKP) wird bei geplanten prothetischen Behandlungen (Zahnersatz) für gesetzlich Versicherte erstellt. Dieses Formular dokumentiert, wie die Behandlung aussehen soll, und welche Kosten voraussichtlich entstehen. Er informiert über die entstehenden Gesamtkosten und den Eigenanteil des Patienten.
Dieses Formular muß vor der Behandlung der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt werden. Diese entscheidet, ob die Behandlung so durchgeführt werden kann, und wie hoch der Zuschuss für den Patienten ausfällt.

Gerne übermittelt unsere Praxis dieses Dokument direkt an die Krankenkasse.
Sobald Sie von ihrer Krankenkasse eine Entscheidung über den Heil- und Kostenplan mitgeteilt bekommen, sollten Sie diese der Praxis mitteilen, bzw. das genehmigte Formular in die Praxis bringen.

Weitere Informationen zum Heil- und Kostenplan (HKP) finden Sie unter: http://www.kzbv.de/heil-und-kostenplan.1065.de.html