zur Behandlung

Kinder und Jugendliche sollten 2 x jährlich zur Vorsorge den Zahnarzt aufsuchen.
Dabei werden die Zähne gründlich untersucht, auf zahngesunde Ernährung hingewiesen und richtige Zahnputztechniken erläutert und demonstriert. Auch individualprophylaktische Maßnahmen werden eingeführt.

Was ist der Unterschied zwischen Zahnsteinentfernung und einer professionellen Zahnreinigung?

Die Zahnsteinentfernung als Maßnahme umfasst die Entfernung von harten Belägen auf der Innnenseite der Unterkieferschneidezähne und der oberen Molaren. Dies wird in der Regel mit Handinstrumenten und Ultraschall durchgeführt. Es erfolgt keine Politur der Zähne. Der gesetzlich Versicherte kann diese Maßnahme einmal pro Jahr in Anspruch nehmen.

Eine professionelle Zahnreinigung umfasst eine komplette Reinigung sämtlicher Zähne mit anschliessender mehrstufiger Politur zur Glättung der Zahnoberflächen. Dabei werden neben harten und weichen Belägen auch Verfärbungen gründlich entfernt. Dem Patienten werden zur häuslichen Mundhygiene individuelle Tips gegeben und Hilfsmittel demonstriert.

Diese Leistung wird nicht grundsätzlich von gesetzlichen Versicherungen getragen, aber immer mehr Versicherungen bieten diese an.

Generell ist es sinnvoll sein Kind frühzeitig an den Zahnarzt zu gewöhnen und ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Daher können Sie gerne zur eigenen Vorsorgeuntersuchung schon früh ihr Kind mitbringen.

Ab ca. 2 1/2 Jahren sollte dann die erste Untersuchung erfolgen. Wenn Ihnen davor etwas auffällig vorkommt oder sich ein Unfall ereignet natürlich schon früher.

zur Praxisorganisation

Grundsätzlich empfiehlt es sich zu jeder Behandlung die Versicherungskarte mit sich zu führen, denn ohne diese kann der Behandlungstermin nicht eingehalten werden.

Eingelesen werden muß diese einmal im Quartal. Da Behandlungen oft ein Quartal überschneiden, kann es sein, das die Versicherungskarte erneut eingelesen werden muss.

Außerhalb der Sprechzeiten am Abend  und am Wochenende ist ein zahnärztlicher Notdienst in Stuttgart eingerichtet.

Von Montag bis Donnerstag ab 20 Uhr und von Freitag 20 Uhr bis montags 08 Uhr.

Eine telefonische Anmeldung ist in der Notfallpraxis nicht möglich.

Zahnärztliche Notdienstpraxis

Schlossstraße 74

70176 Stuttgart

Falls Sie den Notdienst in Anspruch nehmen müssen, vergessen Sie Ihre Versichertenkarte nicht.

Bleiben Sie gesund,

Ihr Praxisteam Dres Müller

zu Abrechnung und Kosten

Das Bonusheft wurde bereits 1989 mit dem Gesundheitsreform- Gesetz  für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen eingeführt.
Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (auch jedes Kind) hat Anspruch darauf, es lückenlos zu führen liegt in der Hand des jeweiligen Patienten.
Es dient dazu, regelmäßig die Kontrolle beim Zahnarzt durchführen zu lassen. Das heißt: mindestens 1x jährlich, besser 2x!

Somit können Erkrankungen frühzeitig erkannt werden und oft aufwändige Behandlungen vermieden werden. Das belohnt die gesetzliche Krankenversicherung im Falle einer notwendigen prothetischen Behandlung mit einer Erhöhung des Festzuschusses um 20% bei einem mindestens über 5 Jahre lückenlos geführtem Bonusheft und sogar 30% bei einem über 10 Jahre lückenlos geführtem Bonusheft!
Es lohnt sich daher ein Bonusheft zu führen, denn es spart bares Geld!

Sprechen Sie uns an, wenn Sie noch keines besitzen, sie erhalten eines in unserer Praxis.
Falls Sie einmal ihr Bonusheft zum Kontrolltermin vergessen haben sollten, ist es kein Problem, den Untersuchungstermin nachzutragen.

Der Kostenvoranschlag informiert Sie über eine geplante Behandlung und die dadurch für Sie entstehenden Kosten.

Er ist für die persönlichen Unterlagen bestimmt.
Privat Versicherte können dieses Dokument zur Abklärung der Kostenübernahme ihrer privaten Versicherung einreichen.

Ein Heil- und Kostenplan (HKP) wird bei geplanten prothetischen Behandlungen (Zahnersatz) für gesetzlich Versicherte erstellt. Dieses Formular dokumentiert, wie die Behandlung aussehen soll, und welche Kosten voraussichtlich entstehen. Er informiert über die entstehenden Gesamtkosten und den Eigenanteil des Patienten.
Ein Heil- und Kostenplan muß vor der Behandlung der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt werden. Diese entscheidet, ob die Behandlung so durchgeführt werden kann, und wie hoch der Zuschuss für den Patienten ausfällt.

Die Übermittlung und das Genehmigungsverfahren sind inzwischen digital und daher müssen Sie sich nicht mehr darum kümmern.