zur Behandlung
Wie oft sollten Jugendliche unter 18 Jahren zum Zahnarzt?
Kinder und Jugendliche sollten 2 x jährlich zur Vorsorge den Zahnarzt aufsuchen.
Dabei werden die Zähne gründlich untersucht, auf zahngesunde Ernährung hingewiesen und richtige Zahnputztechniken erläutert und demonstriert. Auch individualprophylaktische Maßnahmen werden eingeführt.
Was ist der Unterschied zwischen Zahnsteinentfernung und einer professionellen Zahnreinigung?
Die Zahnsteinentfernung als Maßnahme umfasst die Entfernung von harten Belägen auf der Innnenseite der Unterkieferschneidezähne und der oberen Molaren. Dies wird in der Regel mit Handinstrumenten und Ultraschall durchgeführt. Es erfolgt keine Politur der Zähne. Der gesetzlich Versicherte kann diese Maßnahme einmal pro Jahr in Anspruch nehmen.
Eine professionelle Zahnreinigung umfasst eine komplette Reinigung sämtlicher Zähne mit anschliessender mehrstufiger Politur zur Glättung der Zahnoberflächen. Dabei werden neben harten und weichen Belägen auch Verfärbungen gründlich entfernt. Dem Patienten werden zur häuslichen Mundhygiene individuelle Tips gegeben und Hilfsmittel demonstriert.
Diese Leistung wird nicht grundsätzlich von gesetzlichen Versicherungen getragen, aber immer mehr Versicherungen bieten diese an.
Ab wann sollte ich mein Kind das 1. Mal mit zum Zahnarzt nehmen?
Generell ist es sinnvoll sein Kind frühzeitig an den Zahnarzt zu gewöhnen und ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Daher können Sie gerne zur eigenen Vorsorgeuntersuchung schon früh ihr Kind mitbringen.
Ein neues Kapitel hat begonnen:
Vorsorge beginnt ab dem 6.-9. Lebensmonat (Z1)
Seit 2026 werden die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (Z1 bis Z6) verbindlich im sogenannten „Gelben Heft“ (Kinderuntersuchungsheft) dokumentiert. Die Vorsorge für die Milchzähne ist damit direkt mit den kinderärztlichen U-Untersuchungen verknüpft.
Die zahnärztliche Prävention rückt stärker in den Fokus der kindlichen Vorsorge. Regelmäßige Zahnarztbesuche sind ein wichtiger Bestandteil der gesunden Entwicklung Ihres Kindes.
Nehmen Sie die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen bitte ebenso gewissenhaft wahr wie die U-Untersuchungen beim Kinderarzt. Bringen Sie das Gelbe Heft zu jedem Zahnarztbesuch mit und lassen Sie die Untersuchung dort eintragen. So behalten Sie den Überblick über alle Vorsorgemaßnahmen und schaffen die beste Grundlage für gesunde Kinderzähne von Anfang an. U Hefte, die vor 2026 ausgehändigt wurden bekommen bezüglich der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen bei uns ein passendes Einlegeblatt.
Eltern von Neugeborenen erhalten ab 2026 das neue Gelbe Heft mit den zahnärztlichen Untersuchungen in der Regel im Krankenhaus oder von ihrem Kinderarzt. Für alle Bestandshefte wird es für die zahnärztlichen Untersuchungen ergänzende Einlegeblätter und Aufkleber geben.
zur Praxisorganisation
Wie oft muss man die Versicherungskarte mitbringen?
Grundsätzlich empfiehlt es sich zu jeder Behandlung die Versicherungskarte mit sich zu führen, denn ohne diese kann der Behandlungstermin nicht eingehalten werden.
Eingelesen werden muß diese einmal im Quartal. Da Behandlungen oft ein Quartal überschneiden, kann es sein, das die Versicherungskarte erneut eingelesen werden muss.
Notdienst
Außerhalb der Sprechzeiten am Abend und am Wochenende ist ein zahnärztlicher Notdienst in Stuttgart eingerichtet.
Von Montag bis Donnerstag ab 20 Uhr und von Freitag 20 Uhr bis montags 08 Uhr.
Eine telefonische Anmeldung ist in der Notfallpraxis nicht möglich.
Zahnärztliche Notdienstpraxis
Schlossstraße 74
70176 Stuttgart
Falls Sie den Notdienst in Anspruch nehmen müssen, vergessen Sie Ihre Versichertenkarte nicht.
Bleiben Sie gesund,
Ihr Praxisteam Dres Müller
zu Abrechnung und Kosten
Was ist ein Bonusheft?
Das Bonusheft wurde bereits 1989 mit dem Gesundheitsreform- Gesetz für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen eingeführt.
Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (auch jedes Kind) hat Anspruch darauf.
Es lückenlos zu führen liegt in der Hand des jeweiligen Patienten.
Es dient dazu, regelmäßig die Kontrolle beim Zahnarzt durchführen zu lassen. Das heißt: mindestens 1x jährlich.
Somit können Erkrankungen frühzeitig erkannt werden und oft aufwändige Behandlungen vermieden werden. Das belohnt die gesetzliche Krankenversicherung im Falle einer notwendigen prothetischen Behandlung mit einer Erhöhung des Festzuschusses um 20% bei einem mindestens über 5 Jahre lückenlos geführtem Bonusheft und sogar 30% bei einem über 10 Jahre lückenlos geführtem Bonusheft!
Es lohnt sich daher ein Bonusheft zu führen, denn es spart bares Geld!
Inzwischen wird das Bonusheft digital geführt. Sie können sich das Bonusheft in Ihrer ePA als Dokument führen. Damit haben Sie kein extra Dokument mehr.
Was mache ich mit einem Kostenvoranschlag?
Der Kostenvoranschlag informiert Sie über eine geplante Behandlung und die dadurch für Sie entstehenden Kosten.
Er ist für die persönlichen Unterlagen bestimmt.
Privat Versicherte können dieses Dokument zur Abklärung der Kostenübernahme ihrer privaten Versicherung einreichen.
Was ist ein Heil- und Kostenplan (HKP)?
Ein Heil- und Kostenplan (HKP) wird bei geplanten prothetischen Behandlungen (Zahnersatz) für gesetzlich Versicherte erstellt. Dieses Formular dokumentiert, wie die Behandlung aussehen soll, und welche Kosten voraussichtlich entstehen. Er informiert über die entstehenden Gesamtkosten und den Eigenanteil des Patienten.
Ein Heil- und Kostenplan muß vor der Behandlung der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt werden. Diese entscheidet, ob die Behandlung so durchgeführt werden kann, und wie hoch der Zuschuss für den Patienten ausfällt.
Die Übermittlung und das Genehmigungsverfahren sind inzwischen digital und daher müssen Sie sich nicht mehr darum kümmern.